Prüfung & AuditGoBD-Export

GoBD-Export (Verfahrensdokumentation)

Bei einer Betriebsprüfung verlangt das Finanzamt typischerweise:

  1. Die Verfahrensdokumentation — Beschreibung, wie das System arbeitet, welche Kontrollen es gibt, wer Zugriff hat.
  2. Die Belege — Originale + extrahierte Felder + Buchungsdaten.
  3. Den Beweis, dass nichts nachträglich verändert wurde.

Craken liefert all das als gebundeltes ZIP über die GoBD-Export-Funktion in der Admin-Konsole.

Bundle-Aufbau

Die Verfahrensdokumentation selbst

Sie wird aus Templates pro Tenant erzeugt und enthält die in GoBD-IDW verlangten Class-A/B/C/D-Bereiche:

ClassBereich
A — SystembeschreibungArchitektur, Schnittstellen, Speicherorte
B — DatenflüsseEingang → Extraktion → Klassifikation → Buchung
C — Kontrollen & BerechtigungenWer darf was, Vier-Augen-Prinzip, Auto-Approval-Schwellen
D — Notfall- & AufbewahrungBackup-Strategie, Restore-Drill, Aufbewahrungsfristen

Was Sie tun

Im Admin-Bereich Konfiguration → Audit → GoBD-Export:

Der Export ist ein Temporal-Scheduled-Workflow — Sie können einen festen Quartals- oder Jahres-Rhythmus einstellen, oder den Export ad-hoc nach Klick. Bei großen Mandanten dauert ein Quartals-Bundle typischerweise 2–5 Minuten.

Verifikation durch den Prüfer

Der Steuerprüfer (oder dessen Software, wie IDEA von der Audicon AG) liest index.xml und navigiert von dort durch die Daten:

Die Prüfer-Software validiert dabei automatisch das XML-Schema und führt Stichprobenkontrollen — z. B. ob ein bestimmter Buchungs-Datensatz einen verifizierbaren Verlauf in immudb hat.

Eigenständiges Verify-CLI

Für Steuerprüfer, die nicht das volle Craken-System aufsetzen möchten, plant Craken ein eigenständiges CLI kraken-verify-export, das nur die audit-chain/-Inhalte liest und die kryptographische Verkettung prüft.

Stand: in Vorbereitung (Backlog #213).

Aufbewahrungsfristen

DokumenttypFristGesetzliche Grundlage
Buchungs-Belege (Rechnungen)10 Jahre§ 147 Abs. 3 AO
Verträge10 Jahre nach Beendigung§ 147 Abs. 3 AO
Korrespondenz (Mahnungen etc.)6 Jahre§ 147 Abs. 3 AO
Lieferanten-Stammdaten10 Jahre nach letztem Belegabgeleitet

Object-Lock im MinIO ist auf die jeweilige Frist eingestellt; bis zum Ablauf kann selbst ein Administrator das Original nicht löschen.